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Das sagt das Gesetz in der Schweiz!


Lastenvelos werden zur Fahrzeugart der Leichtmotorfahrräder gezählt. Die entsprechenden Regeln sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) festgehalten.


Gemäss Artikel 175 Absatz 2 dürfen Cargo-E-Bikes maximal einen Meter breit sein. Rüstet man das Velo mit Rückspiegeln aus oder verfügt dieses bereits über Rückspiegel die bei mässigem Druck nachgeben, fallen diese nicht in diese Breitenvorgabe und dürfen im eingeklappten Zustand gemessen werden. Wo kein Auge zugedrückt wird, ist bei der transportierten Ware. Diese darf die Maximalbreite nicht überschreiten. Was die Länge des Lastenvelos angeht, gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen.


  • Mindestalter für das Fahren von Cargo-E-Bikes ist 14 Jahre

  • Cargo-E-Bikes haben die Vorschriften für Radfahrer:innen zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benutzen

  • Cargo-E-Bikes müssen mit einem Taglicht ausgestattet sein

  • Das Gesamtgewicht darf nicht schwerer als 200 kg sein

  • Cargo-E-Biker:innen sind nicht verpflichtet einen Helm zu tragen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt Snooq unbedingt einen Fahrradhelm zu tragen.

  • Auf dem Gepäckträger dürfen nicht mehr als 2 Kinder mitgeführt werden 

  • Kinder müssen in Kindersitzen angeschnallt sein


Medienmitteilung, 26. März 2024

Die Stadt Zürich hat neue Velostandards erarbeitet. Der Steuerungsausschuss Stadtverkehr 2025 hat die Planungsgrundlage verabschiedet und macht so einen weiteren wichtigen Schritt in der Veloförderung.

Mit der « Velostrategie 2030 » stiess die Stadt auch die Weiterentwicklung der Velostandards von 2016 an. Die neuen Velostandards hat der Steuerungsausschuss Stadtverkehr 2025 am 22. März 2024 verabschiedet. Sie dienen als Planungsgrundlage für die Verwaltung und externe Unternehmen. Inhalt der Velostandards sind beispielsweise die Dimensionierung von Velostreifen, die Veloführung an Kreuzungen und die Routenkategorien. Ziel ist es, mit guten Planungen Lösungen umzusetzen, die es Velofahrenden ermöglichen, sicher und einfach durch die Stadt zu kommen. «Die Veloförderung wird erfolgreich, wenn die Bevölkerung nachvollziehen kann, wie wir planen. Darum sind die Velostandards so wichtig», sagt Stadträtin Simone Brander.


In den Velostandards werden viele standardisierte Lösungen für den Veloverkehr aufgezeigt, die sich in der Praxis etabliert haben. Hinzu kommen neue Lösungen wie die «Velofurt mit Vortritt» und «indirektes Linksabbiegen als Knotensystem». Die Inhalte der Velostandards gehen auf einen breit abgestützten Prozess zurück, bei dem alle relevanten Dienstabteilungen miteinbezogen sowie Anregungen der Velokommission und des Gemeinderats berücksichtigt wurden.  Die in den Velostandards aufgeführten Masse und Lösungen orientieren sich an denjenigen von Basel, Bern und des Kantons Zürich. Sie dienen als Richtwerte und werden situationsspezifisch angewendet. 


Die Velostandards finden Sie unter  stadt-zuerich.ch/velostandards 


Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt

Roger Schaad, Projektleiter Kommunikation, Tiefbauamt, T  +41 44 412 25 19 , E-Mail roger.schaad(at)zuerich.


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